BeFraG Bayern
Bestands- und Bedarfsanalyse Frauengewaltschutz Bayern
Laufzeit: Oktober 2025 bis April 2026
Hintergrund: Im Februar 2025 wurde das Gewalthilfegesetz (GewHG) verabschiedet, dessen Ziel es ist, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereitzustellen und so den Zugang zu Schutz und Beratung bundesweit zu gewährleisten. Im Fokus des Gesetzes stehen von Gewalt betroffene Frauen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet § 8 GewHG die Länder zur Durchführung einer Ausgangsanalyse sowie einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Das Projekt BeFraG Bayern unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales dabei durch den Aufbau und die Auswertung einer aktuellen Datenbasis.
Ziele: Gegenstand des Projektes BeFraG Bayern ist die fachliche Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 8 GewHG zur Durchführung einer Ausgangsanalyse sowie einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Schutz- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen in Bayern.
Im Einzelnen umfasst das Projekt drei Teilvorhaben:
1. Ausgangsanalyse: Im Fokus des Projektes steht die Ermittlung des Bestands und der regionalen Verteilung von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen in Bayern (insb. Frauenhäuser, Frauenschutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen, Second-Stage-Projekte, Interventionsstellen, Fachstellen für Täterarbeit sowie spezialisierte Einrichtungen etwa bei Menschenhandel, Zwangsheirat oder weiblicher Genitalverstümmelung). Der hierfür durchgeführte Fragebogen richtet sich an alle Träger von Einrichtungen des Gewaltschutzes für Frauen, auch diejenigen ohne staatliche Förderung.
2. Bedarfsplanung: Auf Basis der Ausgangsanalyse erfolgt die Ermittlung des künftigen quantitativen und qualitativen Bedarfs an Schutz- und Beratungskapazitäten in Bayern, um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle gewaltbetroffenen Frauen sicherzustellen. Das Projekt BeFraG Bayern liefert hierfür datenbasierte Impulse. Es werden einschlägige wissenschaftliche Studien als Grundlage berücksichtigt.
3. Entwicklungsplanung: Darüber hinaus werden durch das Projekt BeFraG Bayern Input und entsprechende Vorschläge für die vom Staatsministerium zu erstellende Entwicklungsplanung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Frauengewaltschutzes in Bayern erarbeitet.
Methodik: Insgesamt werden die gängigen Verfahren der empirischen Sozialforschung eingesetzt. Die Herangehensweise rekurriert auf Erkenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen Professionen und Disziplinen der Sozial- und Gesundheitswissenschaften und berücksichtigt unterschiedliche Ansätze der Datengewinnung. Vorgesehen ist ein Mix quantitativer und qualitativer Methoden. Die Datenerhebung für die geplante Ausgangsanalyse erfolgt mittels eines Online-Fragebogens. Das Projekt arbeitet eng mit der bayerischen Frauengewalthilfe zusammen.
Zuwendungsgeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales